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Häufig gestellte Fragen...

In der Regel zahlt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für den Gutachter.

Wenn der Gutachter den Unfallgegner als alleinigen
Verursacher feststellt und Ihnen ein Schaden
entstanden ist, könnte das Gericht Ihre Klage dennoch
ablehnen. Daher ist es ratsam, einen
Verkehrsrechtsanwalt zu konsultieren.

Leider gibt es keine Zeitspanne. Allerdings liegt der Durchschnitt bei 6- 12 Wochen.

Mit dem Gutachten wird festgestellt, welche Schäden vom Auto auf den Unfall zurückzuführen sind und welche voraussichtlichen Kosten die Reparatur verursacht. 

Das Gutachten sollte man möglichst zeitnah nach einem Unfall anfordern, im allerbesten Fall noch am Tag des Unfalls.

Grundsätzlich gilt: Nein! Allerdings ist es für die Versicherung immer von Vorteil, einen Polizeibericht zu erhalten

BUKA - KFZ Sachverständigen Büro
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